Parkvorschriften

Artikel 1. Geltungsbereich

  1. Mit dem Betreten des AquaZoos Leeuwarden akzeptieren Sie die Gültigkeit der vorliegenden Parkordnung und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern des AquaZoos Leeuwarden erteilten Weisungen genau zu befolgen.
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich AquaZoo Leeuwarden das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regelungen zu erlassen, an die die Besucher gebunden sind.
  3. Im Sinne dieser Parkordnung zählen zum „AquaZoo Leeuwarden“ und zum „Park“ auch die Gastronomieeinrichtungen, Parkplätze und Fahrradstellplätze.
  4. Diese Parkordnung wurde erstellt, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb des AquaZoos Leeuwarden zu gewährleisten.
  5. Sollte aus irgendeinem Grund eine Differenz zwischen den Regelungen in dieser Version der Parkordnung und der deutschen Übersetzung der Parkordnung auftreten, haben die Regelungen in der niederländischen Version der Parkordnung Vorrang.

Artikel 2. Zugang und Aufenthalt

  1. Der Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die dafür vorgesehenen Zugangstore zugänglich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie diese Eintrittskarte auch im Park vorzeigen.
  2. Die Eintrittskarten gelten nur an dem auf der Eintrittskarte genannten Datum und während der an der Kasse angezeigten Öffnungszeiten. AquaZoo Leeuwarden ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) betreten.
  4. AquaZoo Leeuwarden ist berechtigt, den Park ganz oder teilweise zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein.
  5. Es ist nicht gestattet, (Haus-)Tiere in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzubringen. Für Blindenhunde gilt eine Ausnahme; diese sind zugelassen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.
  6. Es ist nicht gestattet, ein Fahrrad, einen Tretroller, ein Laufrad, ein Dreirad, Rollschuhe, Skateboards und/oder – nach dem Ermessen des AquaZoos Leeuwarden – ähnliche Fahrzeuge in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzunehmen.
  7. Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden.
  8. Bevor Sie das Gelände des AquaZoos Leeuwarden verlassen, müssen Sie ein Ausfahrtticket kaufen. Diese Ausfahrttickets sind an den Kassen erhältlich.
  9. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Zäune zu klettern.
  10. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.
  11. In den Gastronomiebetrieben besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, in den Gastronomiebetrieben selbst mitgebrachte Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
  12. Es ist nicht gestattet, den Park mit Tonwiedergabegeräten zu betreten.
  13. Die Besucher sind verpflichtet, im Park gefundene Gegenstände bei den Mitarbeitern des AquaZoos Leeuwarden abzugeben.
  14. Werbeaktionen, Publikumsbefragungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Gelände des AquaZoos Leeuwarden nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
  15. Die Äußerung von (Glaubens-)Überzeugungen oder die Abhaltung von Demonstrationen sind auf dem Gelände des AquaZoos Leeuwarden nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.

Artikel 3. Bild- und/oder Tonaufnahmen

  1. AquaZoo Leeuwarden ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Personen zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. AquaZoo Leeuwarden und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden AquaZoo Leeuwarden und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. AquaZoo Leeuwarden und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden für die Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen den hierauf abgebildeten Personen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht auf ein Bild geraten wollen, meiden Sie bitte solche Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
  2. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des AquaZoos Leeuwarden erteilt wurde.

Artikel 4. Tiere

  1. Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten.

Artikel 5. Sicherheit und Haftung

  1. AquaZoo Leeuwarden ist berechtigt, Besuchern, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit des Parks stören (werden), den Zugang zu verweigern, ohne dass AquaZoo Leeuwarden zu einer Erstattung verpflichtet ist. Bei strafbaren Handlungen (oder einem Verdacht hierauf) erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
  2. AquaZoo Leeuwarden verwendet Videokameras, im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit.
  3. Der Besuch des AquaZoos Leeuwarden erfolgt ganz und gar auf eigene Gefahr.
  4. Innerhalb des Parks können Sie sich in der Nähe der Tiere und an den gekennzeichneten Stellen sogar zwischen diesen aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten an den Tag legen können, durch das Sie Verletzungen oder Sachschäden erleiden können. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.
  5. AquaZoo Leeuwarden übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Schäden am Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen, außer wenn diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des AquaZoos Leeuwarden (bzw. dessen Management) zurückzuführen sind.
  6. AquaZoo Leeuwarden haftet in keinem Fall für Folgeschäden, zu denen auch betriebliche Schäden und Einkommensverluste zählen.
  7. Soweit AquaZoo Leeuwarden sich nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen darf, gilt die Regelung, dass der Park maximal in Höhe des Betrages haftet, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im AquaZoo Leeuwarden!
Management und Mitarbeiter des AquaZoos Leeuwarden